Kostenübernahme der Psychotherapie

Private Krankenversicherung & Beihilfe

Als approbierte psychologische Psychotherapeutin bin ich berechtigt Leistungen mit Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Ihrer Beihilfe abzurechnen (Honorar gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)).

Die Kostenerstattung variiert abhängig von Ihrem individuellen Versicherungstarif. Bitte informieren Sie sich daher vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe zu den folgenden Fragen und lassen sich die entsprechenden Unterlagen zuschicken:

  • Enthält mein Krankenversicherungstarif ambulante psychotherapeutische Behandlung?

  • Ist eine Beantragung der psychotherapeutischen Behandlung notwendig? Wenn ja, formlos oder auf einem speziellen Formular?

  • Gibt es eine Maximalstundenanzahl für erstattungsfähige psychotherapeutische Behandlung? Wenn ja, wie viele Behandlungsstunden jährlich? Gibt es andere Begrenzungen?

  • Wo liegt die Erstattungshöhe in meinem Tarif?

Bei weiteren Fragen melden Sie sich Sie gerne bei mir.

Kostenerstattungsverfahren

Ich biete außerdem eine außervertragliche Therapie über das Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte an. Das Antragsverfahren bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ist leider umfangreich, je nach Krankenkasse kann dieser Weg aber erfolgreich und lohnenswert sein. Für die Genehmigung der Kostenerstattung ist dabei der Nachweis entscheidend, dass Sie in zumutbarer Zeit keinen Therapieplatz bei einem Verhaltenstherapeuten mit Kassenzulassung in Ihrer Umgebung finden konnten.

Bei weiteren Fragen berate ich SIe gerne.

Selbstzahlerleistung

Sie können die Kosten Ihrer Therapie selbstverständlich auch selbst tragen. In diesem Fall müssen Sie lediglich einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren und können ohne Antragsverfahren mit den ersten Therapie­sitzungen beginnen. Ihre Psychotherapie und Diagnose wird nicht bei der Krankenkasse hinterlegt. Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet.​